Auslandskrankenversicherungen - Fuss |
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Kuba-Reise
ohne Reisekrankenversicherung!
Jeder Kubareisende ist ab 01. Mai 2010 verpflichtet, bei Einreise einen für Kuba gültigen Reisekrankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies hat die Kubanische Botschaft mitgeteilt. Dieses Gesetz dient dem Staat, um sich vor medizinischen Aufwendungen ohne Kostenausgleich zu schützen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Krankenversicherung bereits vor Abreise abschließen. Wichtig hierbei ist, dass die jeweilige Versicherung ein Leistungsübernahmeabkommen mit der kubanischen Versicherungsgesellschaft "Asistur" hat, damit etwaige Krankenhaus- bzw. Rückführungskosten abgerechnet werden können ( ... ) Ohne dieses Leistungsübernahmeabkommen sind Sie bei den genannten und mitunter sehr kostspieligen Fällen dazu verpflichtet, selbst in Vorkasse zu treten. Arztbesuche und nachfolgende Apothekenbesuche hingegen, welche keinen teuren Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, werden wie üblich stets gegen Vorkasse abgerechnet. Die erhaltenen Belege reichen Sie nach der Reise bei Ihrer Versicherung zur Rückerstattung ein. Eine Abrechnung über "Asistur" entfällt. Die kubanischen Behörden bieten Ihnen auch die Möglichkeit, diese Reisekrankenversicherung bei Einreise am kubanischen Flughafen/Hafen zu erwerben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit 2 - 3 CUC (ca. 1,50 - 2,20 €, abhängig vom Versicherungsumfang) pro Tag und Person für die Dauer des Kuba-Aufenthaltes. Hierzu werden eigens Wechselstuben am Flughafen/Hafen eingerichtet, da die Einfuhr der lokalen Landeswährung CUC (konvertibler Peso) nicht möglich ist. HINWEIS: Ist sehr teuer. Eine Reisekrankenversicherung vorher abzuschliessen ist viel billiger. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtabschluss der genannten Krankenversicherung, egal ob vor oder bei Einreise, eine Einreiseverweigerung zur Folge haben kann. Die kubanischen Einwanderungsbehörden werden stichprobenartig den Versicherungsschutz einzelner Passagiere prüfen. Während dieser Stichproben müssen Sie Ihre Versicherungsdokumente/Policen vorzeigen können. Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt. Zur Nachweispflicht sollten Versicherungspolice, Versicherungsschein oder -karte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (ältere Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Es wird gebeten, evtl. Begleitpolicen in spanischer Sprache ausstellen zu lassen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, hier nachzufragen: reception-consulado@botschaft-kuba.de Hat jemand bei Einreise in Kuba keine gültige und von Kuba akzeptierte Reisekrankenversicherung muss dort eine abgeschlossen werden für die Dauer des Aufenthaltes: Preis ca. 2-3 CUC pro Aufenthaltstag und abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang; Personen über 70 Jahre und Personen, die eine Risikosportart ausüben haben mit Sonderzuschlägen zu rechnen. Hier gibt es eine günstige Auslandskrankenversicherung für Kuba Mit freundlichen Grüßen Norbert Fuss |