Auslandskrankenversicherungen - Fuss



Kuba-Reise ohne Reisekrankenversicherung!


Jeder Kubareisende ist ab 01. Mai 2010 verpflichtet, bei Einreise einen für Kuba gültigen
Reisekrankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies hat
die Kubanische Botschaft mitgeteilt. Dieses Gesetz dient dem Staat, um sich vor
medizinischen Aufwendungen ohne Kostenausgleich zu schützen. Wir empfehlen Ihnen, dass
Sie diese Krankenversicherung bereits vor Abreise abschließen. Wichtig hierbei ist, dass die
jeweilige Versicherung ein Leistungsübernahmeabkommen mit der kubanischen
Versicherungsgesellschaft "Asistur" hat, damit etwaige Krankenhaus- bzw.
Rückführungskosten abgerechnet werden können ( ... )
Ohne dieses Leistungsübernahmeabkommen sind Sie bei den genannten und mitunter sehr
kostspieligen Fällen dazu verpflichtet, selbst in Vorkasse zu treten. Arztbesuche und
nachfolgende Apothekenbesuche hingegen, welche keinen teuren Krankenhausaufenthalt
nach sich ziehen, werden wie üblich stets gegen Vorkasse abgerechnet. Die erhaltenen Belege
reichen Sie nach der Reise bei Ihrer Versicherung zur Rückerstattung ein. Eine Abrechnung
über "Asistur" entfällt.

Die kubanischen Behörden bieten Ihnen auch die Möglichkeit, diese Reisekrankenversicherung bei Einreise
am kubanischen Flughafen/Hafen zu erwerben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit 2 -
3 CUC (ca. 1,50 - 2,20 €, abhängig vom Versicherungsumfang) pro Tag und Person für die
Dauer des Kuba-Aufenthaltes. Hierzu werden eigens Wechselstuben am Flughafen/Hafen
eingerichtet, da die Einfuhr der lokalen Landeswährung CUC (konvertibler Peso) nicht möglich
ist.

HINWEIS: Ist sehr teuer. Eine Reisekrankenversicherung vorher abzuschliessen ist viel billiger.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtabschluss der genannten

Krankenversicherung, egal ob vor oder bei Einreise, eine Einreiseverweigerung zur Folge
haben kann.

Die kubanischen Einwanderungsbehörden werden stichprobenartig den Versicherungsschutz
einzelner Passagiere prüfen. Während dieser Stichproben müssen Sie Ihre
Versicherungsdokumente/Policen vorzeigen können.
Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten
Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. 

Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche
Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zur Nachweispflicht sollten Versicherungspolice, Versicherungsschein oder -karte der
jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden
Versicherungsverträgen (ältere Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen
Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten.

Es wird gebeten, evtl. Begleitpolicen in spanischer Sprache ausstellen zu lassen.
In Zweifelsfällen wird empfohlen, hier nachzufragen:
reception-consulado@botschaft-kuba.de

Hat jemand bei Einreise in Kuba keine gültige und von Kuba akzeptierte Reisekrankenversicherung
muss dort eine abgeschlossen werden für die Dauer des Aufenthaltes: Preis ca. 2-3 CUC pro
Aufenthaltstag und abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang; Personen über 70 Jahre
und Personen, die eine Risikosportart ausüben haben mit Sonderzuschlägen zu rechnen.

Hier gibt es eine günstige Auslandskrankenversicherung für Kuba

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Fuss


Anfragen bitte unter: info@auslandskrankenversicherungen-fuss.com